Schiedsstelle der Gemeinde Nessetal
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Bekanntmachung über die Wahl einer Schiedsperson und
deren Stellvertreter Die Amtszeit der Schiedsperson der kommunalen
Schiedsstelle endet am 29.05.2022, so dass eine Neuwahl erforderlich ist. Die
Schiedsperson und deren Stellvertreter wird vom Gemeinderat der Gemeinde
Nessetal in der Sitzung am 17.05.2022 neu gewählt und anschließend vom Direktor
des Amtsgerichtes für 5 Jahre in das Amt berufen. Die Aufgaben einer Schiedsperson umfassen die Durchführung von
Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in
Strafsachen. Sie üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Für das Schiedsamt
können sich Personen bewerben, die Geduld haben, Menschen zuzuhören und Talent
besitzen, Streit zu schlichten. Den gewählten Personen wird die
Möglichkeit gegeben, Fortbildungen zu besuchen, um sich mit dem notwendigen
Fachwissen vertraut zu machen. Die Schiedsperson
wird bei der Bewältigung ihrer Bürotätigkeit durch die Gemeinde unterstützt. In das Schiedsamt sind gemäß § 3 Thüringer Schiedsstellengesetz
(ThürSchStG) Personen zu berufen, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren
Fähigkeiten für das Amt geeignet sind. Sie sollen zu Beginn der Amtsperiode nicht
unter 25 Jahre und nicht älter als 70 Jahre sein, in der Gemeinde Nessetal oder
der Gemeinde Sonneborn wohnen, müssen die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher
Ämter besitzen, dürfen nicht unter Betreuung stehen und durch sonstige gerichtliche
Anordnungen in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sein. Bei Interesse für die Übernahme des Amtes können Sie sich
bis zum 29. April 2022 bei
der Gemeinde Nessetal, Hauptstraße 15, 99869 Nessetal bewerben. Ergänzende Informationen erhalten Sie bei Frau Graf Tel. 063255/843
17 oder Frau Simon, Tel.: 0636255/843-12 bzw. per E-Mail: info@gemeinde-nessetal.de. Nessetal, den 24. März 2022 gez. Eva-Marie Schuchardt Bürgermeisterin |
Bewerbungsformular zur Wahl einer Schiedsperson download (PDF) |